Am Donnerstag, den 14.09.23 fand die 39. Sitzung des Gemeinderates statt. Im ersten Tagesordnungspunkt verabschiedete der Rat den Bebauungsplan für das Gebiet der St. Anna-Straße. Da es bisher für diese Straße keinen gültigen Bebauungsplan gab, orientierten sich alle Bauvorhaben an der Umgebungsbebauung. Ohne Bebauungsplan müssen sich die Vorhaben lediglich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Genehmigungen oder Ablehnungen lagen nicht immer in der Entscheidungsgewalt des Gemeinderates

Im Zweifelsfall hat in solchen Fällen immer die Bauabteilung der Kreisverwaltung das letzte Wort und kann die Entscheidungen des Rates aufheben. Um in solchen Fällen für alle Anwohner gleiche Bedingungen schaffen zu können, erarbeitete der Bauausschuss gemeinsam mit dem Planungsbüro Piske diesen Bebauungsplan. Bevor dieser endgültig in Kraft tritt, muss er noch für die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange offengelegt werden.

Zum zweiten Tagesordnungspunkt stellte der Architekt Michael Humbert den Sachstand der Konzeptstudie zur Sanierung der Rheinberghalle vor. In dieser Studie wurden die Kosten einer Sanierung und eines Neubaus gegenübergestellt. Für gewöhnlich hält man an einer Sanierung fest, sobald die Sanierungskosten 80% eines Neubaus nicht übersteigen. Die Studie ergab eine Kostenschätzung von ca. 7,6 Mio Euro für eine umfängliche Sanierung. Ein Neubau der Sporthalle würde sich auf mehr als 11 Mio Euro belaufen. Demnach würden die Sanierungskosten bei ca. 69% der Kosten eines Neubaus liegen. Neben der reinen Kostenschätzung, nutzte der Rat die Gelegenheit um mit Herrn Humbert die Vor- und Nachteile einer Sanierung und eines Neubaus abzuwägen. Eine Entscheidung über den weiteren Verlauf im Umgang mit der Rheinberghalle wurde jedoch noch nicht gefällt.

Zur Reduzierung des Umgebungslärms, bzw. zur Erstellung von Lärmkartierungen treten neue EU-Umgebungslärmrichtlinien in Kraft. Früher lag diese Aufgabe bei den einzelnen Kommunen, nun übernimmt die Erfassung und Lärmaktionsplanung das Land Rheinland-Pfalz. Hierbei können die Gemeinden Ziele für ihre Gemeinde zur Lärmreduzierung und Vermeidung zusätzlicher Lärmquellen einbringen. Der Rat reichte in diesem Verfahren folgende Maßnahmen und Ziele zur Lärmreduzierung ein. Die Lärmbelästigung des motorisierten Individualverkehrs soll reduziert werden. Dazu benötigt es eine Sanierung der maroden Fahrbahndecken, die Ausweitung bestehender Fuß- und Radwegsysteme, Schaffung von Schnellfahrradwegen, die Sicherstellung der Einhaltung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeiten, Beschränkung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Weiter soll der Lärmschutz bei allen Planungsvorhaben berücksichtigt und sogenannte ruhige Gebiete im Bereich der örtlichen Waldflächen ausgewiesen werden.

Zur Umgestaltung des Friedhofs wurden die Landschaftsarbeiten an die Firma Seither Garten- und Landschaftsbau nach Lustadt vergeben. Die Kosten für diesen Auftrag belaufen sich auf 184.315 Euro. Für dieses Gesamtprojekt erhält unsere Gemeinde eine Förderung aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz von 185.000 Euro.

Neben den Landschaftsarbeiten wurden auch Aufträge zur Aufstellung von Urnenstelen, einem Nachbestattungspoller und einer Wasserstele zur Wasserentnahme vergeben. Die Firma Kronimus AG aus Iffezheim bekam den Zuschlag für die Urnenstelen (Kosten 11.434 Euro) und die Wasserstele (Kosten 1.959 Euro). Der Nachbestattungspoller wird von der Firma Röltec Freiraumsysteme aus Burscheid geliefert und montiert (Kosten 4.188 Euro).

Um dem neuen Kita-Gesetz gerecht werden zu können muss der Kuhardter Kindergarten erweitert werden. Die Tragwerks- und Objektplanung hierfür wurden bereits in der Vergangenheit vergeben. In dieser Sitzung erhielt das Ingenieurbüro Halter aus Otterstadt den Zuschlag zur Planung der technischen Anlagen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 80.123 Euro.

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